Prämiengutschein

Liebe TeilnehmerIn,

Sie haben bei uns die Möglichkeit, einen Teil der Seminargebühr über die Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zu begleichen. Für uns ist dieses Verfahren verwaltungstechnisch sehr aufwändig, die Förderung wird uns oft erst viele Monate später überwiesen und manchmal werden Anträge durch die Prüfstelle abgelehnt - wir bleiben dann auf den Kosten sitzen. Deshalb bitten wir Sie, Folgendes zu beachten:

Wenn Sie für die Zahlung der Seminargebühr einen Bildungsscheck oder Bildungsprämiengutschein nutzen, beachten Sie bitte die Bedingungen, unter denen die Förderung möglich ist. Insbesondere achten Sie bitte darauf, dass Sie sich nicht vor Ausstellungsdatum des Bildungsprämiengutscheins anmelden dürfen und auch keine Zahlung vor dem Ausstellungsdatum an uns leisten. Bitte senden Sie uns umgehend nach Erhalt Ihren Bildungsscheck bzw. Bildungsprämiengutschein zu. Wir behalten uns vor, den Betrag, den Sie mit Prämiengutschein oder Bildungsscheck begleichen, Ihnen nachträglich in Rechnung zu stellen, sollte die Zahlung von Seiten der Prüfstelle abgelehnt werden.

Der Prämiengutschein

Mit dem Prämiengutschein der Bildungsprämie werden 50 %  der Weiterbildungsgebühren bezuschusst. Die Bildungsprämie* wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. Hier werden maximal 500,- € jährlich bezuschusst.

Das Bundesminiterium für Bildung und Forschung hat zum 01.07.2017 folgende Änderungen im Hinblick auf den Prämiengutschein vorgenommen:

  • Aufhebung der 1.000-Euro-Grenze in Bundesländern ohne anschließendes Landesprogramm (außer in den Ländern Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein)
  • Aufhebung der 25-Jahre-Altersgrenze
  • jährliche Gutscheinausgabe (Weiterbildungsinteressierte können pro Kalenderjahr einen Prämiengutschein erhalten.)
  • Öffnung für Altersrentnerinnen und –rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre, sofern sie mindestens 15 Stunden wöchentlich erwerbstätig sind und die Einkommensgrenzen einhalten.
  • Nutzung eines Prämiengutscheins für mehrere Kurse. (das heißt: Die Zusammenfassung mehrerer Kurse unter einem inhaltlichen Weiterbildungsziel (Kursbündel) wird zukünftig wie eine Weiterbildung behandelt.)

Voraussetzungen für den Erhalt eines Prämiengutschein sind weiterhin:

  • Sie sind mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig oder befinden sich in Eltern- oder Pflegezeit.
  • Sie haben ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal  20.000 Euro ( bei gemeinsam Veranlagten 40.000 Euro).

Nach einem Beratungsgespräch erhalten Sie den Prämiengutschein in einer Beratungsstelle.

Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie hier.

Nähere Informationen zum Prämiengutschein der Bildungsprämie finden Sie hier.

* Wenn Sie als freiberufliche LogopädIn/SprachtherapeutIn arbeiten, erkennt das Bundesverwaltungsamt den Prämiengutschein nicht an, weil die Fortbildung dem Nachweis Ihrer Fortbildungspflicht dienen würde. Wir können also keinen Prämiengutschein akzeptieren, wenn Sie in eigener Praxis tätig sind.

Kontakt

Institut für integrative Fortbildung
Gasselstiege 21 (im VitalCenter)
48159 Münster

Tel.: 0251 - 68 67 377
Fax: 0251 - 68 67 37 - 1
info@integrative-fortbildung.de

Sprechzeiten:
montags bis freitags
08.30 Uhr bis 12.30 Uhr

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